AGB | |||||
|
|||||
I. Vertragsabschluss- und Umfang der Lieferung |
|||||
1. Die in den Angeboten angegebenen Leistungsmerkmale sowie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche und/oder handelsübliche Abweichungen, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten. An unseren Unterlagen, wie z. B. Kostenvoranschlägen, oder Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unseren Einverständnis zugänglich gemacht werden. Vom Besteller als vertraulich bezeichnete Unterlagen dürfen wir nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich machen. | |||||
2. Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Fehlt eine schriftliche Bestätigung, gilt die erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung. Liegt diese nicht vor, bestimmt sich der Lieferumfang nach demjenigen Angebot, welches vom Besteller fristgerecht angenommen wurde. Etwaige Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. | |||||
II. Preise und Zahlungen |
|||||
1. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladen im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und ähnliches zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt.. Kosten der Verpackung sowie die MwSt. werden gesondert in Rechnung gestellt. | |||||
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge bei Reparaturen, Serviceeinsätzen und Ersatzteilverkäufen zahlbar rein netto nach Rechnungserhalt. Ansonsten gelten 60% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 30% bei Mitteilung der Versandbereitschaft der Hauptteile an den Besteller, der Restbetrag innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. | |||||
3. Bei Zielüberschreitung ist Fa. KTG Engelhardt GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. | |||||
III. Lieferung |
|||||
1. Fa. KTG Engelhardt GmbH behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert wird. | |||||
2. Muß der Vertragsgegenstand besonders angefertigt werden, so ist Fa. KTG Engelhardt GmbH berechtigt, dem Besteller zunächst eine Zeichnung zur Prüfung zu übersenden. Die Lieferfrist beginnt in diesem Fall mit dem Eingang der vom Besteller genehmigten und unterschriebenen Zeichnung bei Fa. KTG Engelhardt GmbH. | |||||
3. Ist Fa. KTG Engelhardt GmbH mit der Erfüllung in Verzug, ist der Besteller verpflichtet, zunächst eine Frist für Leistung oder Nacherfüllung von 1 Monat zu bewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang eines nach Eintritt des Verzuges an Fa. KTG Engelhardt GmbH gerichteten Schreibens des Bestellers. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. | |||||
4. Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen Fristüberschreitungen sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. | |||||
5. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung der Waagen unmöglich machen oder übermäßig erschweren, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch soweit sie beim Lieferanten von Fa. KTG Engelhardt GmbH liegen, entbinden für die Dauer der Behinderung bzw. ihrer Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Die in 3 genannte Nachfrist wird dadurch gehemmt. Fa. KTG Engelhardt GmbH sowie die Besteller sind in diesen Fällen außerdem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. | |||||
|
|||||
1. Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch Fa. KTG Engelhardt GmbH oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. | |||||
2. Die Montage umfaßt keine Erstellung von baulichen Maßnahmen. Der Monteuer muß ungehindert Zutritt zu der Montagestelle haben. Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sie werden auch dann gesondert berechnet, wenn für die Montage eine Pauschale vereinbart ist. Hilfskräfte hat der Besteller bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle notwendigen Anschlüsse werden vom Besteller verlegt. | |||||
V. Gefahrübergang und Entgegennahme |
|||||
1. Die Gefahr geht, auch bei Franko-Lieferungen, mit dem Verlassen der Sache aus unserer Firma, bei Verzögerung in Folge von uns nicht zu vertretenden Umständen oder Wunsch des Kunden im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Lieferungen sind, auch wenn diese unerhebliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. | |||||
VI. Gewährleistung – Haftung |
|||||
1. Soweit ein von Fa. KTG Engelhardt GmbH zu vertretender Mangel der gelieferten Sache vorliegt, ist Fa. KTG Engelhardt GmbH berechtigt, wahlweise den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Ersetzte Teile werden Eigentum von Fa. KTG Engelhardt GmbH. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. | |||||
2. Zur Vornahme von Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller Fa. KTG Engelhardt GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Verstoß hiergegen befreit von der Haftung für dadurch eingetretene Schäden. | |||||
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung. | |||||
4. Fa. KTG Engelhardt GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ist die Haftung von Fa. KTG Engelhardt GmbH auf den Ersatz typischer und für Fa. KTG Engelhardt GmbH vorhersehbarer Schäden begrenzt. Fa. KTG Engelhardt GmbH haftet nicht für vertragsuntypische oder für unvorhersehbare Folgeschäden. Ausgenommen von der Begrenzung ist die Haftung für Körperschäden. | |||||
5. Für die Beschädigung und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Fa. KTG Engelhardt GmbH die Transportkosten übernommen hat. | |||||
6. Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstehen. | |||||
7. Ungeeignete, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden von Fa. KTG Engelhardt GmbH zurückzuführen sind | |||||
8. Sollten betriebliche, klimatische oder sonstige Einflüsse zu einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse oder des Materialzustandes führen, entfällt die Gewährleistung für die einwandfreie Gesamtfunktion des Gerätes. | |||||
9. Soweit Fa. KTG Engelhardt GmbH im Einzelfall Garantie gibt, bedeutet dies die Freiheit von Mängeln am Liefergegenstand in der Garantiezeit. | |||||
|
|||||
1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Gutschrift des selben) bleiben die gelieferten Waren Eigentum von Fa. KTG Engelhardt GmbH. Der Besteller verpflichtet sich, sie für Fa. KTG Engelhardt GmbH unentgeltlich zu verwahren. | |||||
2. Der Besteller ist bis zur Erlangung des Eigentums nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Es wird ihm jedoch gestattet, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er ist in diesem Fall verpflichtet, auch dem Abkäufer gegenüber den Eigentumsvorbehalt von Fa. KTG Engelhardt GmbH geltend zu machen. | |||||
3. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit an Fa. KTG Engelhardt GmbH zur Sicherung ab. Solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fa. KTG Engelhardt GmbH ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen zur Rechnung von Fa. KTG Engelhardt GmbH einzuziehen. Letzterer hat jedoch da Recht, dem ihr auf Verlangen zu benennenden Abkäufern von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen, an Fa. KTG Engelhardt GmbH zu bezahlen. | |||||
4. Etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen auf Fa. KTG Engelhardt GmbH gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt oder als Rücktritt vom Vertrag. | |||||
VIII. Allgemeine Bestimmungen |
|||||
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechtes. | |||||
2. Eirfüllungsort ist für beide Teile Nürnberg. | |||||
3. Gerichtsstand ist Nürnberg. Fa. KTG Engelhardt GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. | |||||
4. Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene
Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt. |
|||||
(AGB Stand Januar 2006) |
|||||
|
|||||
KTG Engelhardt GmbH Reichelsdorfer Hauptstraße 161 D-90453 Nürnberg
Telefon: 0911 - 96 44 936 Telefax: 0911 - 96 44 938 E-Mail: info@ktg-engelhardt.de www.ktg-engelhardt.de |
|||||
|